Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden: Arbeitgeber müssen Arbeitszeit systematisch erfassen — und zwar jetzt, nicht erst mit der Gesetzesreform.
| Beginn & Ende | Nicht nur die Gesamtdauer — wann tatsächlich angefangen und aufgehört wurde. |
| Pausen | 30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden — erkennbar dokumentiert. |
| Alle Mitarbeiter | Auch Minijobber, Aushilfen, Homeoffice und Montage. |
| Verlässlich | Objektiv und nachvollziehbar — frei überschreibbare Excel-Listen erfüllen das kaum. |
| Aufbewahrung | Muss im Prüfungsfall vorgelegt werden können. |
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