Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung ist Pflicht.
Erfüllen Sie sie schon?

Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden: Arbeitgeber müssen Arbeitszeit systematisch erfassen — und zwar jetzt, nicht erst mit der Gesetzesreform.

Was erfasst werden muss

Beginn & EndeNicht nur die Gesamtdauer — wann tatsächlich angefangen und aufgehört wurde.
Pausen30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden — erkennbar dokumentiert.
Alle MitarbeiterAuch Minijobber, Aushilfen, Homeoffice und Montage.
VerlässlichObjektiv und nachvollziehbar — frei überschreibbare Excel-Listen erfüllen das kaum.
AufbewahrungMuss im Prüfungsfall vorgelegt werden können.
Hinweis: Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an Ihren Steuerberater.

Kurz-Check: Wie steht Ihr Betrieb da?

  • Stundenzettel auf Papier oder in Excel — nachträglich änderbar, schwer nachweisbar.
  • Nur Überstunden werden notiert — es geht um die gesamte tägliche Arbeitszeit.
  • Aushilfen und Homeoffice laufen „nebenher“ — die Pflicht gilt für alle.
  • Elektronische Erfassung mit Zeitstempel, Pausen automatisch, Änderungen protokolliert.

Wie LivaSan OS das löst

Erfassung, die niemand vergisst — Stempeln per Gesicht, Handy oder QR. Kein Chip, keine Karte.
Pausen & Zuschläge automatisch — Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge laufen mit.
Änderungen nachvollziehbar — jede Korrektur wird protokolliert: wer, wann, was vorher galt.
Auch Homeoffice & Montage — über das eigene Mitarbeiter-Portal am Handy.
Prüfungssicher exportierbar — PDF pro Mitarbeiter, Excel für die Lohnbuchhaltung, DATEV auf Wunsch.

In 2 Minuten startklar

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