Recht & Datenschutz

Rechtssicher von Anfang an.

An Datenschutz und Betriebsrat scheitern die meisten Zeiterfassungs- und Kameraprojekte — nicht an der Technik. Deshalb liefern wir die Unterlagen gleich mit.

Wo Ihre Daten liegen

Auf einem Server in Deutschland, betrieben von einem deutschen Anbieter. Nicht bei einem US-Konzern und nicht in einer Cloud, deren Muttergesellschaft amerikanischem Recht unterliegt.

StandortRechenzentrum in Deutschland
ZugriffNur über verschlüsselte Verbindungen, jeder Zugang protokolliert
SicherungJede Nacht verschlüsselt an zwei räumlich getrennte Orte
TrennungJeder Kunde bekommt eine eigene Datenbank — keine gemeinsame Tabelle
PasswörterNur als nicht umkehrbarer Prüfwert gespeichert, nie im Klartext

Was wir Ihnen mitgeben

Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO — den brauchen Sie, sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten für Sie verarbeitet. Fertig zum Unterschreiben.
Muster-Betriebsvereinbarung für Zeiterfassung und Gesichtserkennung — als Grundlage für das Gespräch mit Ihrem Betriebsrat.
Datenschutz-Konzept mit Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Löschfristen und technischen Maßnahmen.
Einwilligungserklärung für die freiwillige Nutzung der Gesichtserkennung.
Diese Unterlagen sind erprobte Vorlagen, aber keine Rechtsberatung. Lassen Sie sie vor dem Einsatz von Ihrem Anwalt oder Datenschutzbeauftragten prüfen.

Der Betriebsrat

Wenn Sie einen Betriebsrat haben, führt an ihm kein Weg vorbei: Bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind, hat er nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Ohne Betriebsvereinbarung darf das System nicht in Betrieb gehen.

Das ist kein Hindernis, sondern eine Formalie — wenn man sie früh angeht. Unsere Muster-Vereinbarung regelt die Punkte, an denen solche Gespräche sonst hängen bleiben: Welche Daten erfasst werden, wer sie sehen darf, wie lange sie bleiben und wofür sie ausdrücklich nicht verwendet werden.

Gesichtserkennung — was erlaubt ist

Biometrische Merkmale gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Daten. Ihre Verarbeitung ist zulässig, wenn die Mitarbeiter ausdrücklich und freiwillig einwilligen und eine Betriebsvereinbarung vorliegt. Freiwillig heißt: Wer nicht möchte, muss eine gleichwertige Alternative bekommen.

  • Wir speichern kein Foto, sondern eine Zahlenfolge. Daraus lässt sich kein Gesicht zurückrechnen.
  • Die Erkennung läuft auf dem Gerät im Betrieb, nicht bei einem externen Dienst.
  • Wer nicht per Gesicht stempeln will, nutzt PIN, QR-Code oder Handy — mit denselben Rechten.
  • Beim Ausscheiden werden die biometrischen Daten gelöscht, die Arbeitszeiten bleiben für die Aufbewahrungsfrist.
  • Keine Auswertung von Bewegungsprofilen, keine heimliche Beobachtung, keine Leistungsbewertung aus Kameradaten.

Aufbewahrung und Nachweis

ArbeitszeitenMindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 16 Arbeitszeitgesetz) — bei uns durchgehend gesichert
ÄnderungenJede Korrektur wird protokolliert: wer, wann, welcher Wert vorher galt
PrüfungExport als PDF je Mitarbeiter und als Excel für Zoll, Rentenversicherung oder Steuerprüfung
AuskunftMitarbeiter sehen ihre eigenen Daten jederzeit im Portal — das erfüllt Art. 15 DSGVO
KündigungVollständiger Datenexport, danach Löschung auf Wunsch

Unterlagen vorab ansehen?

Wir schicken Ihnen Muster-Betriebsvereinbarung und AV-Vertrag auch ohne Testzugang.

Unterlagen anfordern